Rechtsanwälte

Gesetzlich verpflichtet! Und darüber hinaus?


Als Rechtsanwalt sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung, oder auch Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Der Sinn ist unbestritten, denn die Summen über die Sie zum Teil für Ihre Mandanten streiten, könnten im schlimmsten Fall zu Ihrem Verhängnis werden.

Denn, Fehler können auch den Besten passieren.

In der Hektik des Alltags und des Kanzleilebens ist es schnell passiert und Sie sehen sich mit folgenden Vorwürfen konfrontiert:

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

Durch unvorhergesehene Situationen kommt es auch leicht mal zur Unterlassung und in der Folge zu:

  • Fristversäumnissen
  • unvollständigen Auskünften
  • unterlassenen Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Um sich und Ihre Kanzlei vollumfänglich abzusichern, empfehlen wir das Sie sich von uns ein individuelles Paket an Versicherungen zusammenstellen lassen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei Ihre persönlichen Wünsche und Risiken.

Die wichtigsten Bausteine gegen Schadenersatzforderungen sind:

Eine bedarfsorientierte Berufshaftpflicht/Vermögensschadenhaftpflicht zur Abwehr bzw. Regulierung von finanziellen Forderungen.

Eine Cyber-Versicherung um die Folgen von bspw. Hackerangriffen oder Daten Leaks aufzufangen.

Und nicht zuletzt eine Inhalts- und Elektronikversicherung um Schäden an der Büroeinrichtung, sowie den Ausfall technischer Geräte abzufangen, die Ihnen die weitere Ausübung Ihrer Tätigkeit versagen und sogar zu Ertragsausfällen führen könnte.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Anwaltstätigkeit und die damit einhergehenden speziellen Risiken die es zu decken gilt.

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